Donnerstag, 10. März 2011

Millionenchance adé: Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger

Das Landgericht Köln hat gestern entschieden, dass die Lottogesellschaft "Westlotto" ab sofort keine Spielscheine mehr an Hartz-IV-Empfänger ausgeben darf. In der Urteilsbegründung stützen sich die gutverdienenden Richter darauf, dass niemandem ermöglicht werden sollte, Spieleinsätze zu riskieren, die im krassen Gegensatz zum eigenen Einkommen stehen. Außerdem könne es nicht sein, "dass plötzlich ein Taugenichts vom verdreckten Sofa zum erhabenen Millionär aufsteigt", wie im Kleingedruckten der Urteilsschrift zu lesen ist.

Problem ist nun die praktische Umsetzung des Verbotes. Müssen in Zukunft im Kiosk Verdienstbescheinigungen vorgelegtt werden, bevor die berühmten Kreuzchen der Hoffnung gesetzt werden dürfen? Wird es Einlasskontrollen geben, die spielwillige Bürger mit Jogginghosen und/oder Biergeruch achtkantig aus dem Laden werfen? Wer haftet für Fälle, in denen sich Hartz-IV-ler auf geschickte Weise eine Teilnahme erschleichen?

Ohne eine Antwort auf diese drängenden Fragen zu haben, zeigte sich die Bundesregierung derweil begeistert vom Kölner Richterspruch. "Das Urteil hat weitereichende, positive gesellschaftliche Auswirkungen", so Regierungssprecher Steffen Seibert per Notstromaggregat. "Zum Einen steigt der Ansporn für die dummen Gammler, sich endlich Arbeit zu suchen und so ihre Spielsucht endlich wieder ausleben zu können, zum Anderen muss man sich das Geld bei einem Gewinn aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl statistisch gesehen mit weniger Idioten teilen."

Hartz-IV-Empfänger reagierten entrüstet auf die Nachricht. "Als ich das heute morgen in der BILD gelesen habe, ist mir fast die Bierdose aus der Hand gefallen und ich habe vor Schreck meine Frau mit der Faust verfehlt", so ein geschockter Betroffener.

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